Professor Robert Spaemann

Euthanasie –
der billige Ausweg

Die Forderung, schwerkranke Menschen auf ihren Wunsch hin und Menschen, die einer klaren Willensäußerung nicht mehr fähig sind, auch ohne ihren Wunsch zu töten, wird, nach einer Latenzzeit von etwa fünfzig Jahren, nun wieder energisch vorgetragen.
Der Gedanke hat inzwischen auch einen leibhaftigen CDU – Minister befallen, der, was die Tötung ohne Verlangen betrifft, sogar über die holländische Gesetzgebung hinausgeht.
Die Vertreter der Euthanasieforderung legen in der Regel großen Wert darauf, nicht mit der kriminellen Praxis der Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang ist aber nun mal nicht zu leugnen. Er wurde auch sehr früh bemerkt.
Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reichs schrieb 1949 der amerikanische Arzt Leo Alexander, „dass allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, dass sie aus kleinen Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für die Euthanasiebewegung grundlegend ist, dass es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer chronisch Kranken: Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fielen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch zu erkennen, dass die Haltung gegenüber den unheilbaren Kranken der winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte“.

Der wesentliche Unterschied zwischen der damaligen und der heute angestrebten Praxis besteht nur darin, dass die damaligen Tötungen von Geisteskranken (bei denen übrigens erstmals die Methode der Vergasung erprobt wurde) ohne gesetzliche Grundlage erfolgte, weshalb schon der Münsteraner Bischof Graf Galen denn auch Strafanzeige wegen Mord erstatten konnte, die selbstverständlich niedergeschlagen wurde. Der Arm des Gesetzes konnte jederzeit durch geheimen Führerbefehl lahmgelegt werden. In Holland wird er allerdings auch ohne Führerbefehl lahmgelegt. Nach der Legalisierung der Tötung auf Verlangen gehen inzwischen die straffreien Tötungen ohne Verlangen in die Tausende, so dass holländische Greise es häufig sicherheitshalber vorziehen, sich in deutsche Altenheime zu flüchten. Ein Drittel der Getöteten wurde bereits 2001 auf das Urteil von Ärzten oder Angehörigen hin umgebracht. Es wird geltend gemacht, damals sei der einzelne Kranke im Interesse des Volkswohls ermordet worden, um die Pflegekosten zu sparen. Heute soll er nur in seinem eigenen Interesse getötet werden, wenn das Leben für ihn selbst nicht mehr lebenswert sei. Dieser Hinweis übersieht, dass auch die Nationalsozialisten mit dem Interesse des Patienten und mit seiner Würde argumentierten.
Der Film „ Ich klage an“ , den Josef Göbbels damals mit erstklassigen Schauspielern lancierte, zeigt eine an multipler Sklerose erkrankte junge  Frau, der ein befreundeter Arzt die tödliche Spritze aus Gewissensbedenken verweigert, deren Ehemann, ebenfalls Arzt, sie aber aus Mitleid nach einem rührenden Abschied tötet und dann vor Gericht das Gesetz anklagt, das eine solche Hilfe verbietet. Auch der Theologe durfte nicht fehlen, der dem Mann mit dem Hinweis darauf beisteht, dass Gott doch dem Menschen die Vernunft gegeben habe, damit er selbst beurteilen könne, wann es an der Zeit ist zu gehen. Nur wenige Sekunden lang wird ein Blick des Arztes auf schwerstbehinderte Kinder in einer Klinik geblendet, um die schiefe Ebene sicherzustellen, auf der die Praxis dann in den Abgrund des Massenmords gleiten sollte. Aber sogar in den internen Gutachten der Psychiater, die ihre Patienten zur Tötung freigaben, ist nicht vom Geld und nicht vom Volksganzen die Rede, sondern vom Interesse derer, die man von einem lebensunwerten Leben befreien müsse.
Natürlich stand dahinter das Interesse der Politik, speziell der Politik in einer Zeit der Knappheit. Aber wer wollte heute guten Gewissens behaupten, dass der erneute Ruf nach Euthanasie rein zufällig in einem Augenblick laut wird und Gehör findet, wo die demographische Entwicklung das Problem der Altersversorgung immer drastischer werden lässt? Hier bietet sich ein Ausweg, der den Charme einer sehr billigen Endlösung hat, heute wie damals. Aber wie darf eine humane Gesellschaft sich diesen Ausweg leisten?

Die Argumente, die dagegen sprechen, sind meines Erachtens zwingend, soweit jemand überhaupt bereit ist, sich durch Argumente zwingen zu lassen. Die Grundlage unserer Rechtsordnung ist die Achtung des Menschen vor dem Menschen. Diese  Achtung darf nicht an das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Zustände geknüpft sein. Das einzige Kriterium muss die Abstammung von Menschen sein. Andernfalls dürften z.B. Schlafende oder Bewusstlose schmerzlos getötet werden. Und überhaupt würde es Sache eines Mehrheitsbeschlusses sein, aufgrund welcher Kriterien sie Personenrechte gewähren wollen. Aus der Anerkennung würde eine „Verleihung“. Menschen träten nicht aufgrund eigenen Rechts in die Menschheitsfamilie, sondern sie würden bedingungsweise kooptiert. Von  unseren Rechten könnte dann nicht mehr die Rede sein.
Nun wird geltend gemacht, der Mensch werde als Freiheitssubjekt gerade dadurch geachtet, dass man seine Verfügung über das eigene Leben achte. In der Tat, die Rechtsordnung sanktioniert nicht den Versuch des Selbstmordes. Philosophen von Platon bis Kant und Wittgenstein haben zwar  den bewussten und freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches gehalten. Aber die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand aus diesem zwischenmenschlichen Beziehungsgefüge austreten will. Wenn er das tun will, muss er es allerdings allein tun. Denn jeder, der ihm bei dieser Handlung behilflich ist oder sie sogar an seiner Statt ausführt, befindet sich innerhalb dieses Gefüges. Er darf nicht, mit der Begründung oder dem Vorwand, den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, eben dieses Freiheitssubjekt vernichten.
Hier gilt Hegels Wort: „Das Werk der absoluten Freiheit ist der Tod“. Und kein Mensch hat das Recht, von einem anderen zu erbitten, dass er zu ihm sagt: „ Du sollst nicht mehr sein“.

Es muss ihm klar sein, dass er dieses Recht nicht hat. Denn wenn er es hat, ist es unvermeidlich, dass aus diesem Recht eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht unter solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt: „Da ist der Ausgang!“ Die rechtliche Möglichkeit der Tötung auf Verlangen produziert eben dieses Verlangen.

Immer wieder ist in diesem Fall von Selbstbestimmung die Rede. Man hat Mühe, hier nicht an Zynismus zu glauben. Untersuchungen haben ergeben, dass die meisten Suizidwünsche nicht großer Schmerzen wegen geäußert werden, sondern aus Situationen der Verlassenheit. Fast immer verschwinden diese Wünsche, falls sie nicht krankhaft sind, wenn ein Mitmensch, der auch Arzt sein kann, ein echtes und tätiges Interesse am Dasein eines Kranken bekundet. In diesem Augenblick größter Schwäche und reduzierter Autonomie, wo der Leidende nur eines braucht: Zuwendung, Solidarität und Linderung seiner Schmerzen, seine fiktive Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen, ist eine billige Ausrede, um sich dieser Verpflichtungen zu entziehen.
„Du sollst nicht mehr sein“ ist der krasseste Ausdruck der Entsolidarisierung. Der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung seiner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben zwingt. Gerade in Situationen seelischer Labilität ist das Bewusstsein katastrophal, der Arzt oder auch der Psychiater könnte auf seinen Wunsch spekulieren, sich aus dem Weg räumen zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch exekutieren zu können.

Zu den objektiven Gründen für die Wiederbelebung des Euthanasiegedankens gehören die neuen Praktiken medizinischer Lebensverlängerung und die Explosion der Kosten. Der Widerstand gegen die Euthanasiebewegung kann seine Entschiedenheit nur dann rechtfertigen, wenn sie diesen objektiven Faktoren Rechnung trägt. Es ist ja wahr, dass in unserem Land seit langem menschenunwürdig gestorben wird. Meistens in Kliniken, also in Häusern, die nicht fürs Sterben, sondern fürs Heilen da sind. In der Klinik wird naturgemäß gegen den Tod gekämpft, obwohl dieser Kampf immer mit Kapitulation endet. Aber die Kapitulation geschieht oft viel zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit und kein Raum mehr, „das Zeitliche zu segnen“. Das Sterben verkümmert zum Verenden. Die „aktive Sterbehilfe“, also das Töten ist nur die Kehrseite eines Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick glaubt, „etwas machen“ zu müssen, wenn nicht das Leben, dann den Tod. Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so lange zu erhalten, wie dies technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterbenlassen gehört.
Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen. Die uns zur Verlängerung stehenden Mittel sind nun einmal begrenzt. Bei ihrer Verteilung müssen wir das in sich selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre Kriterien vergleichbar machen. Bei der Knappheit von Spenderorganen ist das evident. Aber es muss auch gelten für diagnostischen und therapeutischen, wenn auch keinesfalls für pflegerischen Aufwand. Muss wirklich eine Achtundachtzigjährige, die eine Hirnblutung bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem Tod eine aufwändige Hirnoperation über sich ergehen lassen? Und muss die Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet werden? Das ärztliche Berufsethos muss angesichts der ständig wachsenden Möglichkeiten neue Kriterien des Normalen entwickeln, Kriterien für das, was wir kranken und alten Menschen an medizinischer Grundversorgung, an Zuwendung und an Pflege schulden, und für das, was abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz äußerer Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet – und zwar oft absichtlich! – den Weg für die „aktive Sterbehilfe“, das heißt fürs Töten.
Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Die Kräfte der Phantasie und der Solidarität werden angesichts der gigantischen Probleme, die auf uns zukommen, nur mobilisiert werden, wenn der billige Ausweg unerbittlich verriegelt bleibt. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden und kultiviert wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.